Hotline der RIB Software
Um zukünftig unseren Kunden einen schnelleren und direkteren Zugang zu unserer Hotline eVergabe zu ermöglichen, haben wir unsere Hotlinenummern neu strukturiert.
Hotline für Bieter / Firmen
Tel: 09001 / 1 44 33 0 (für 1,95€/min.*)
Fax: 030 / 44 33 11 15
E-Mail: evergabe-hotline.arribanet(at)rib-software.com
Die Hotline steht für Fehlermeldungen und allgemeine Auskünfte für Firmen zur Verfügung.
Für weitergehende Leistungen wie Schulungen fallen weitere Kosten an. Informationen zu den Paketen finden Sie hier.
Hotline für Auftraggeber / Vergabestellen
Tel: 030 / 44 33 11 510
Fax: 030 / 44 33 11 15
E-Mail: vergabestellen-hotline.arribanet(at)rib-software.com
Ihre Fragen zu einer Vergabe
Alle inhaltlichen Fragen zu einer Vergabe, Terminen, dem Leistungsverzeichnis oder den Vergabeunterlagen im Allgemeinen beantwortet immer die ausschreibende Vergabestelle.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an die zuständige Vergabestelle.
eMail – Hotline bei Problemen
Senden Sie Ihre E-Mail an evergabe-hotline.arribanet(at)rib-software.com, wir beantworten Ihre Mail im Normalfall innerhalb von 24 Stunden.
Persönliche Beratung
Sie möchten einen persönlichen Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter. Die Hotline ist in der Zeit von Mo – Do von 08.00 – 18.00 Uhr und Fr. 08.00 – 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar:
09001 / 1 44 33 0 (für 1,95 €/min.*)
*aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.
Servicepakete
Servicepakete bieten z. B. kostenfreie telefonische Hotline, Schulungen, weitere Informationen finden Sie hier.
Um Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot abgeben zu können, benötigen Sie (wenn von der Vergabestelle so festgelegt) auch den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich des Bieterportals iTWO tender laden können.
Als Download der Vollversion für den Bieterclient ava-sign steht (jeweils in der aktuellen Version) zur Verfügung:
- Für Windows 10 (ab Version 1809) und höher, sowie Windows 11, beides nur 64BIT. Installationsanleitung für Windows.
- Für macOS 13 und höher, nur 64BIT. Installationsanleitung für macOS.
- Für Linux (Red Hat 8.4, openSUSE 15.3, Ubuntu 20.04 oder höher, nur 64BIT). Installationsanleitung für Linux.
Klicken Sie hierzu auf Service, dann links im Menü auf Downloadbereich und laden Sie die gewünschte ava-sign Version herunter.
Achtung: Die alte Version ava-sign 4.10.2.2537 mit OPENLimit kann nicht mehr genutzt werden.
Die Hilfe für das Bieterportal iTWO tender können Sie direkt aus iTWO tender auch von hier aufrufen: Hilfe zu iTWO tender.
Je nach Vergabestelle und Ausschreibung benötigen Sie zusätzlich zur Teilnahme an Vergaben eine digitale Signatur.
Dies wird immer von der Vergabestelle definiert – bitte klären Sie dies im Vorfeld.
Möchten Sie an einer Ausschreibung teilnehmen, bei der die Vergabestelle eine digitale Signatur vorgeschrieben hat, benötigen Sie ein Softwarezertifikat.
Softwarezertifikate
Softwarezertifikate können Sie bei verschiedenen Trustcentern erwerben, wie zum Beispiel:
Bei einem Softwarezertifikat wird kein Kartenlesegerät benötigt.
Bestellung
Die erstmalige Bestellung eines Softwarezertifikates erfolgt in der Regel über einen Online-Antrag beim jeweiligen Trustcenter in Verbindung einem Postident-Verfahren.
Für Ihre Zeitplanung rechnen Sie im Groben mit ca. 10 bis 14 Tagen, bis das Softwarezertifikat und der notwendige PIN-Brief eintreffen. Dieser Zeitraum kann bei jedem Trustcenter unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich vorher über die Lieferzeiten bei dem Trustcenter Ihrer Wahl – vor allem, wenn Sie in nächster Zeit an einer Ausschreibung teilnehmen möchten, für die von der Vergabestelle eine digitale Signatur vorgeschrieben wurde.
Eine Quittung ist für die Vergabeplattform und für Sie als Bieter der Beleg dafür, dass die Datei die Sie erstellt und hoch geladen haben, identisch mit der Datei ist, die auf dem Server (Vergabeplattform) liegt. In der Quittung ist ein Zeitstempel enthalten, der ebenfalls mit einer Signatur versehen ist.
Quittungen gibt es bei Angeboten in Textform oder Angeboten die mit einer Signaturkarte abgegeben wurden. Bei Mantelbogenverfahren ist der Mantelbogen selbst die Quittung für die Angebotsabgabe.
Eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt nur den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei. Die Quittung bestätigt nicht, dass Ihr Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Dies kann erst die Vergabestelle nach der Eröffnung der Angebote prüfen.
Die VgV erweitert die Angebotsabgabe für die Bieter um die Textform nach §126b BGB. Elektronische Angebote müssen somit nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signiert werden, sondern können in Textform an die Vergabestelle übermittelt werden.
Achtung: Die Form der Angebotsabgabe, wie zum Beispiel Textform, wird immer von der Vergabestelle festgelegt.
Der Abgabeassistent des Bieterclients ava‐sign erkennt Verfahren mit Textform automatisch und bietet dann die Abgabe per Textform an. In diesem Fall müssen Sie in ava‐sign den Namen der Person, die das Angebot jetzt abgibt, in ein Feld eintippen.