Seit April 2016 gilt die elektronische Vergabe für EU-weite Verfahren nicht mehr nur als zusätzliche Option. Sie wird verpflichtend mit nur wenigen Ausnahmefällen. Ab diesem Termin sind sowohl Bekanntmachungen in elektronischer Form an das Amt für Veröffentlichungen der EU verpflichtend als auch Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2018 folgen mit elektronischen Angeboten sowie einer durchweg elektronischen Bewerber- und Bieterkommunikation weitere Verpflichtungen für Vergabestellen sowie Bieterunternehmen gleichermaßen. Hintergrund und Ziel der Novellierung des EU-weiten Vergaberechts sind vordergründig ein einfacheres und flexibleres Vergabeverfahren sowie ein optimierter Zugang zu den EU-Verfahren vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen.
Die Plattform RIB eVergabe für Vergabestellen sowie die Bieter-Software iTWO tender wurden bereits frühzeitig auf aktuelle sowie zukünftige europäische Anforderungen vorbereitet und erfüllen diese allesamt. RIB Software unterstützt Anwender beim modularen und stufenweisen Einstieg in die elektronische Vergabe mit den Programmen. Dieser beginnt bei der Bekanntmachung und der Bereitstellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form und reicht bis hin zu einer effizienten Bieterkommunikation und der Entgegennahme elektronischer Angebote von Firmen.