Der Senat hat am 03.05.2016 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, Regeln zur verbindlichen Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) beschlossen. Danach ist bei der Elektronischen Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die bestehende zentrale Vergabeplattform des Landes Berlin www.vergabe.berlin.de für alle Vergabestellen des Landes Berlin verpflichtend anzuwenden. Die Zuständigkeit für die technische Betreuung der Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform liegt zukünftig zentral bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Von der papierlosen Bearbeitung und schnellen Kommunikation profitieren neben den Vergabestellen vor allem die Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.
Senator Geisel: „Mit der verbindlichen Anwendung der eVergabe bei allen Vergabestellen des Landes Berlin wird die Vergabepraxis erheblich erleichtert und beschleunigt. Die bestehende zentrale Vergabeplattform des Landes, die meine Verwaltung seit dem Jahr 2005 mit dem Schwerpunkt der Vergabe von Bauleistungen bereits erfolgreich betreibt, hat dazu die Grundlage geliefert. Mit dem Senatsbeschluss haben nun alle Bieter ohne zusätzliche Kosten und Beschränkungen Zugang zu den Vergabeunterlagen. Spätestens 2018 ist dann sichergestellt, dass alle Bieter ihre Angebote an alle Vergabestellen des Landes Berlins elektronisch abgeben können.“
Bisher existierte die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe nur für die Baudienststellen Berlins. Die aktuellen Änderungen des Vergaberechts durch den Bund haben landeseinheitliche Regelungen für alle betroffenen Vergabeverfahren und für alle Vergabestellen erforderlich gemacht. Der Bund hat mit der im April in Kraft getretenen Vergaberechtsnovelle nach EU-Vorgaben einen verbindlichen Stufenplan zur Einführung der eVergabe beschlossen. Danach müssen für EU-weite Verfahren seit dem 18. April 2016 alle Auftragsunterlagen elektronisch verfügbar sein.
Die Vorteile der eVergabe liegen u. a. darin, dass die Vergabevorgänge vom Herstellen der Vergabeunterlagen durch die öffentlichen Vergabestellen bis zur Auswertung der Angebote der Firmen insgesamt vereinfacht, besser dokumentiert und nicht unbeträchtlich verkürzt werden.
Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.474320.php