Ab dem 18.10.2018 sind bei europaweiten Ausschreibungen sowohl bei Bauleistungen nach 2.Abschnitt VOB/A als auch europaweiten Liefer-und Dienstleistungen nach VgV nur noch digitale Angebote mit qualifizierter bzw. fortgeschrittener elektronischer Signatur sowie elektronische Angebote in Textform zugelassen. Angebote per Fax oder E-Mail sind nach wie vor nicht zugelassen.
In Papierform abgegebene Angebote werden ab dem 18.10.2018 nicht mehr gewertet.
Bei unterschwelligen Vergaben (d.h. nationalen Ausschreibungen) ist die Abgabe von Angeboten in Papierform zunächst noch zugelassen.