1. Grundlage für die Durchführung von Verfahren durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Die Zentrale Beschaffungsstelle (ZBS) führt Vergabeverfahren für Mitglieder des Zweckverbandes gemäß der Verbandssatzes durch Aufgabenübertragung durch. Das betrifft Vergabeverfahren nach GWB, VgV, KonzVgV, SektVO, VOB/A Abschnitte 1 und 2, UVgO, UVgO analog sowie nach Haushaltsrecht. Die nationalen Vergabeverfahren für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen führt die ZBS unter Anwendung der UVgO durch.
Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei den Gemeinden und Städten. Die Gemeinden und Städte entscheiden ab einem Auftragsvolumen von 25.000 € (netto), ob und welche Vergaben die ZBS durchführen soll.
2. Regelungen für Angebotsabgabe bei der Zentralen Beschaffungsstelle Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Seit dem 18.10.2018 laufen alle Vergaben, die den jeweils aktuellen EU-Schwellenwert überschreiten, rein elektronisch ab. Es sind nur noch digitale Angebote und Teilnahmeanträge mit qualifizierter bzw. fortgeschrittener elektronischer Signatur sowie elektronische Angebote in Textform zugelassen. Angebote/ Teilnahmeanträge per Fax, E-Mail oder Papierform sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Die ZBS des Zweckverbandes stellt den gesetzlich geforderten, unentgeltlichen, uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang zu Auftragsunterlagen mithilfe elektronischer Mittel für alle interessierten Unternehmen über die Internetplattform www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Wir bitten Sie in jedem Fall in den Vergabeunterlagen nachzusehen, welche Abgabeart für die entsprechende Ausschreibung zugelassen ist.
3. Vorteile
Sie finden alle Vergaben und Bekanntmachungen auf einen Blick.
Das Herunterladen der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist jederzeit möglich.
Sie haben zentrale Ansprechpartner*innen bezüglich des Vergabeverfahrens.
4. Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es
den Bietern, sich auch nach Ablauf der Angebotsfrist stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zulasten des Bewerbers.
Registrierte Bieter erhalten bei neu eingestellten Nachrichten eine E-Mail, mit der auf die neuen Nachrichten hingewiesen wird. Die Verantwortung für die Kenntnisnahme der Benachrichtigung liegt beim Bieter. Das beinhaltet auch die laufende Überprüfung des SPAM-Ordners.
Bewerber*innen sind gut beraten, das Angebot, bereits ein bis zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist/ Teilnahmefrist elektronisch über das E-Vergabe-Portal einzureichen, um im Falle von technischen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit ihrer internen IT und / oder mit dem E-Vergabe-Portal zu beheben.
Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Zentrale Beschaffungsstelle
Prof.-Max-Lange-Platz 9
83646 Bad Tölz